8,574: Recht und Ethik - Medienrecht und ethische Implikationen

Fach-Informationen

Credits: 3

Zugeordnete Veranstaltungen

Stundenplan Sprache Dozent(in)
8,574,1.00 Recht und Ethik - Medienrecht und ethische Implikationen Deutsch Geiser Thomas, Schwaibold Matthias

Veranstaltungs-Informationen

Veranstaltungs-Vorbedingungen

Keine

 

Veranstaltungs-Inhalt

Die Medien können durch ihre Berichterstattung nicht nur Geheimnisse verletzen oder die Ehre eines Betroffenen, sondern auch unlauteren Wettbewerb begehen. Ein Journalist muss also neben dem Strafrecht und dem zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutz auch das Wettbewerbsrecht beachten, da die publizierten Informationen den wirtschaftlichen Gang einzelner Unternehmen (oder sogar Branchen) erheblich beeinträchtigen können.

In der Veranstaltung geht es einerseits darum, die rechtlichen Auswirkungen journalistischer Berichte zu analysieren, andererseits sollen mediale Aussagen aus einer ethischen Perspektive betrachtet werden. Es geht folglich in erster Linie um Recht und Ethik beim Wirtschaftsjournalismus.

Veranstaltungs-Struktur

Der Kurs besteht aus 5 Kontaktveranstaltungen, wobei die ersten drei Veranstaltungen die journalistische Berichterstattung aus einer rechtlichen Sicht betrachten und die letzten zwei Veranstaltungen sich einer ethischen Auseinandersetzung mit dem Thema widmen. Zudem wird während einer 6. Veranstaltung ein Einblick in die journalistische Praxis gewährt (mit Herrn Prof. Schwaibold und 2 Gastreferenten. Diese Veranstaltung wird in Zürich stattfinden).

1.    Veranstaltung

Allgemeines, Meinungsäusserungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz, sowie EMRK-Rechtsprechung

2.    Veranstaltung

Zivilrechtliche, strafrechtliche und datenschutzrechtliche Konsequenzen journalistischer Berichterstattung

3.    Veranstaltung

Lauterkeitsrechtliche und börsengesetzliche Implikationen der journalistischen Berichterstattung

4.    Veranstaltung

Presserat, Verfahren und Spruchpraxis I zum Thema Wahrheit, Recherche, Jugendschutz, etc.

5.    Veranstaltung

Spruchpraxis II zum Thema Persönlichkeitsschutz

Spruchpraxis III zum Thema Lauterkeitsrecht

Veranstaltungs-Literatur
Wird zu Beginn des Kurses bekannt gegeben.
Veranstaltungs-Zusatzinformationen
Keine

Prüfungs-Informationen
Prüfungsform  
Zentral - schriftliche Klausur / Prüfung (100%, 90 Min.)
Prüfungs-Hilfsmittel
Extended Closed Book für Juristische Prüfungen
  • Ein einfacher Taschenrechner ist zugelassen (Definition des einfachen Taschenrechners: siehe Hilfsmittelreglement vom 14. Dezember 2010 und beachte das Merkblatt "Taschenrechner"). Weitere EDV- und elektronische Kommunikationsmittel wie Notebooks, PDAs und Mobiltelefone etc. sind nicht erlaubt.
  • Ein zweisprachiges Wörterbuch (ohne Handnotizen) darf benutzt werden, wenn die Prüfungsfragen und/oder -antworten nicht der Muttersprache entsprechen. Elektronische Wörterbücher sind nicht erlaubt.
  • Markierungen mit Leuchtstiften dürfen gemacht werden. Es dürfen aber nur die Artikel, Absätze, Titel, Marginalien, sowie im Gesetzestext ganze Worte oder Sätze markiert werden, jedoch nicht einzelne Buchstaben.
  • Der Gesetzestext darf durch Verweise auf andere Gesetzesartikel ergänzt werden. Der Verweis darf nur die Gesetzesbezeichnung und Artikel-Nummern beinhalten. Anderweitige Notizen und Kommentare sind verboten. Das heisst, dass auch die Marginalien oder Titel des Artikels auf die verwiesen wird, nicht genannt werden dürfen. Beispiele:
    • Erlaubt ist der Verweis: „BV 140 ff."
    • Nicht erlaubt ist der Verweis " BV 140ff Obligatorisches Referendum".
  • Die Gesetzestexte sind in allen 4 Schweizer Landessprachen zugelassen.
  • Es ist erlaubt, die offiziellen Gesetzestexte unter www.admin.ch auszudrucken und in einem Ordner zu binden. Die einzelnen Gesetze in einem Ordner dürfen mit Zwischenblättern oder Register getrennt werden. Auf den Registern darf nur der offizielle Name des Gesetzes, dessen Abkürzung oder/und SR Nummer stehen. Die Ausdrucke müssen mit den Originalen identisch sein.
  • Register zu den Gesetzestexten dürfen ausschliesslich durch folgende Register ergänzt werden:
    • Register, die durch Selbstklebezettel (Post-it o.ä.) am Rande des jeweiligen Gesetzes das rasche Auffinden bestimmter Stellen erlauben. Dabei dürfen die Selbstklebezettel nur mit Worten oder Satzbestandteilen beschriftet werden, die im Gegenstand des Verweises bildenden Gesetzesartikel (Text inkl. Überschriften und Marginalien) vorkommen; Beispiele:
      • Erlaubt ist ein Post-it z.B. bei Art. 685 OR mit der Aufschrift: "OR 685 Beschränkung der Übertragbarkeit"
      • Nicht erlaubt ist eine Post-it-Aufschrift z.B. bei Art. 685 OR mit: "OR 685 Vinkulierung", da dieses Wort im Gesetzestext nicht vorkommt.
    • Sachregister, die aus einem der erlaubten unkommentierten privaten Gesetzestexte kopiert wurden, sofern die Kopien unzweifelhaft dem Original entsprechen;
    • Inhaltsverzeichnisse der amtlichen Ausgaben oder die aus einem der erlaubten unkommentierten privaten Gesetzestexte kopiert wurden, sofern in beiden Fällen deren genauer Ursprung unzweifelhaft ersichtlich ist.
  • Die Beschaffung der erwähnten Hilfsmittel (inkl. Taschenrechner) ist ausschliesslich Sache der Studierenden.
  • Nur die im Prüfungsmerkblatt zum Kurs unter Hilfsmittelzusatz aufgeführten Hilfsmittel und Gesetzestexte sind zugelassen.
Hilfsmittel-Zusatz
Die für die Prüfung benötigten Gesetzesauszüge und Presserats-Erlasse werden der Prüfung beigelegt. Erlaubt sind darüber hinaus sämtliche unkommentierten Ausgaben sämtlicher Gesetzestexte von Bund und Kantonen.
Fragesprache: Deutsch
Antwortsprache: Deutsch

Prüfungs-Inhalt
Prüfungsinhalt ist der gesamte im Kurs behandelte Stoff. Vgl. Veranstaltungs-Struktur.
Prüfungs-Literatur
Studer Peter/Mayr von Baldegg Rudolf, Medienrecht für die Praxis: Vom Recherchieren bis zum Prozessieren: Rechtliche und ethische Normen für Medienschaffende, 4. Aufl., Zürich, 2011.

Beachten Sie bitte:

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass dieses Merkblatt vor anderen Informationen wie Studynet, persönlichen Datenbanken der Dozierenden, Angaben in den Vorlesungen etc. den absoluten Vorrang hat.

Verbindlichkeit der Merkblätter:
Veranstaltungsinformationen sowie Prüfungsform ab Biddingstart am 26. Januar 2012
Prüfungsinformationen (Prüfungs-Hilfsmittel, Prüfungs-Inhalt, Prüfungs-Literatur) für dezentrale Prüfungen nach der 4. Semesterwoche am
19. März 2012
Prüfungsinformationen (Prüfungs-Hilfsmittel, Prüfungs-Inhalt, Prüfungs-Literatur) für zentrale Prüfungen ab Start der Prüfungsanmeldung am 9. April 2012

Bitte schauen Sie sich das Merkblatt nach Ablauf dieser Termine nochmals an.

16.05.2012 18:10
gültig für das Frühjahrssemester 2012
Version 1 vom 01.01.0001